Artikel 13, DSGVO, Online Casinos – Die EU im Regulierungswahn?



Hier ein wenig an der Daumenschraube drehen, dort etwas fester zupacken: Die EU meinte es schon von Anfang an ernst, das zeigt die berühmt-berüchtigte Verordnung Nr. 1677/88/EWG aus den Anfangszeiten, die auch als Gurkenkrümmungsverordnung bekannt wurde. Diese befindet sich bereits seit 2009 wieder außer Kraft, doch das bedeutet nicht, dass der Wahnsinn komplett zum Stillstand gekommen wäre.

Dass es auch anders geht, zeigt die iGaming Branche, die Angebote wie Online Poker, Online Casinos oder Sportwetten inkludiert. Obwohl es hier noch keine europaweite einheitliche Regulierung durch die EU gibt, so zeigt ein Vergleich von Casinonaut über Online Casinos in Deutschland schnell, dass die renommierten Anbieter sich selbständig um europaweit gültige Lizenzierungen bemühen. Beispielsweise der Inselstaat Malta, zwischen Sizilien und Afrika gelegen, hat sich hier als Vorreiter herausgetan. Die Anbieter zeigen mit der Lizenzierung durch die MGA vor allem, dass sie sich den strengen Regularien unterwerfen und schaffen so Vertrauen bei den Nutzern.

Statt Online Casinos zu vergleichen lieber YouTube gängeln?

Die EU hat also mehr als genug Zeit, statt sich beispielsweise um die Regulierung von Casinos zu kümmern, das Internet mit einem Leistungsrecht-Bann zu belegen. Über meine Meinung zum Artikel 13 habe ich mich schon klar und deutlich geäußert, hier nochmal in aller Kürze: Ja, das Urheberrecht muss natürlich auch im Netz geschützt werden.

Doch die komplette Haftung auf die entsprechenden Dienste wie Facebook, YouTube und Instagram abzuwälzen, und von ihnen „unfehlbare“ Upload-Filter zu fordern, das scheint mir deutlich zu weit zu gehen. Die technische Realisierbarkeit ist noch gar nicht gegeben, außerdem ist der eigentliche Verantwortliche doch derjenige, der die geklauten Daten hochlädt

Im Endeffekt macht es sich der Gesetzgeber hier zu einfach und nimmt dabei beileibe nicht zum ersten Mal eine drohende Überregulierung im Kauf.

EU-Flagge

Ökodesign-Richtlinie sorgt in der Industrie für Ärger

Ähnlich läuft es mit der sogenannten Ökodesign-Richtlinie der EU, die vorschreibt, auf welche Weise bestimmte Waren umweltfreundlich zu gestalten sind. Zu Anfang galt sie nur für direkte Energieverbraucher, seit der Novellierung 2009 bezieht sie sich allgemein auf alles, was den Strombedarf beeinflusst. Die festgelegten Klimaziele sollen auf Biegen und Brechen bis 2020 eingehalten werden, so der erklärte Zweck. Die Regelung entstand unter maßgeblicher deutscher Beteilung und erhält aktuell viel Gegenwind.

Nicht nur die kleineren Verbraucherprodukte wie Staubsauger und Kaffeemaschinen müssen nämlich dafür Federn lassen, auch große industrielle Maschinen sind betroffen. Das eine oder andere Produkt wird einfach komplett verboten, was zu Ärgernissen und manchmal auch tiefgehenden finanziellen Einbußen führt.

Die EU liefert sogar detaillierte Backrezepte

Dass die EU auch Backrezepte in Form von Verordnungen herausgibt, dürfte den wenigsten bekannt sein. Die obersten Behörden haben exakt festgelegt, was eine Pizza Napoletana beinhalten darf – und was nicht. Die Verordnung (EU) Nr. 97/2010 lässt sich problemloser als jedes andere Gesetz praktisch umsetzen, sämtliche Zutaten sind bis aufs Kleinste gelistet. Sogar die 3 g aufgelöste Bierhefe sind enthalten, ebenso wie die obligatorischen 50 bis 55 g Meersalz. Kein Wunder, dass sich die EU-Strategen lieber nicht dem komplizierten Online Casino Vergleich und deren Regulierung widmen möchten, wenn es alternativ derartig schmackhafte Themen gibt. Bleibt nur noch die Frage: Was passiert, wenn ich kein Mehl W 220-380 verwende, sondern nur schnödes Mehl 550? Bin ich dann ein antinapoletanischer Pizza-Rebell?

Was schlecht leitet, ist sicher kein Honig?!

Und noch ein kulinarisches Thema, das die EU mit Bravour gemeistert hat: Honig muss nicht unbedingt gut schmecken oder eine gewisse Konsistenz aufweisen, nein, die elektrische Leitfähigkeit zählt.
In der Richtlinie 2001/110/EG steht geschrieben, dass diese mindestens 0,8 mS/cm betragen muss. Okay, das klingt einigermaßen skurril, oder nicht? Wer allerdings zum Thema ein wenig recherchiert, trifft auf die interessante Information, dass sich die Sortenhonige tatsächlich durch Leitfähigkeit charakterisieren lassen.

Einige der bekannten Honigarten besitzen einen ganz bestimmten Leitfähigkeitswert und wird dieser nicht getroffen, bestehen berechtigte Zweifel an der Reinheit. Bedeutet dies, dass ein schlecht leitender Honig in Wirklichkeit überhaupt keiner ist? Diese Frage müsste man wohl einem Imker stellen, um sie schlussendlich zu beantworten. Doch an dieser Stelle wird immerhin klar, wie tief die EUrokraten in den einzelnen Fachthemen herumwühlen, um noch irgendwo etwas zu finden, das sich regulieren lässt.

Kondome mit rekordverdächtigem Fassungsvermögen

Der Brüller ist jedoch das von der EU geregelte Fassungsvermögen von Kondomen. Das gute, alte Gummi muss mindestens 16 Zentimeter lang sein und fünf Liter (!) Flüssigkeit fassen können. Angeblich haben die Franzosen diesen Antrag eingebracht und sind damit durchgekommen.

Dass unsere Nachbarn sich nicht nur mit Parisern auskennen, sondern teilweise auch welche sind, ist allgemein bekannt. Zudem gelten sie seit Jahr und Tag als Europas beste Liebhaber, wenn die Italiener ihnen nicht in die Quere kommen. Die fünf Liter erstaunen aber doch. Wahrscheinlich liegt es an der Übung. Oder sie wollen einfach mal wieder ein bisschen angeben.

EU-Kondome mit 5 Litern Fassungsvermögen

5 Liter: Der Satz „Achtung, ich komme“ bekommt eine ganz andere Bedeutung

Was will ich eigentlich damit sagen?
Im Grunde nur eines: Das Thema EU-Regulierungen geht uns alle etwas an, denn es durchdringt sämtliche Lebensbereiche. Sogar bis in unser Bett krabbeln sie die, die Bürokraten der EU, stets um unser Wohlbefinden besorgt. Dem kann sich niemand mehr entziehen. Ab welchem Punkt beginnt es eigentlich, statt komisch ernst zu werden?



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